Aufgabe

Seit seiner Gründung 1974 ist der Gewässerpflegeverband Alster-Rönne (damals noch Wasser- und Bodenverband Mittlere Alster) für die Unterhaltung der im Kreisgebiet Stormarn in die Alster einmündenden wichtigen Nebengewässer zuständig. Er erfüllt damit die Unterhaltungspflicht der Grundstückseigentümer im Einzugsgebiet dieser Gewässer.
Das alte Verbandsgebiet erstreckt sich über Flächen in den Gemeinden Bargfeld-Stegen, Elmenhorst, Jersbek, Nienwohld und Tangstedt im Kreis Stormarn sowie in den Gemeinden Henstedt-Ulzburg, Kayhude und der Stadt Norderstedt im Kreis Segeberg.

Ab 2009 hat der Gewässerpflegeverband Alster-Rönne durch Vertrag die Durchführung der Gewässerunterhaltung an der Alster und der Rönne, die in der Unterhaltungspflicht des Landes liegen, übernommen. Das Land erstattet dem Verband sämtliche dafür notwendigen Aufwendungen, den Verbandsmitgliedern entstehen dadurch keine Kosten.

Ab 2013 hat der Gewässerpflegeverband Alster-Rönne auch die Unterhaltung der im Kreisgebiet Segeberg in die Alster und die Rönne einmündenden wichtigen Nebengewässer übernommen. Diese Gewässer wurden bisher von den Gemeinden unterhalten.
Nach dem in 2012 durchgeführten amtlichen Erweiterungsverfahren des Verbandes erfüllt der GPV Alster-Rönne seit dem 01.01.2013 auch hier die Unterhaltungspflicht der Grundstückseigentümer im Einzugsgebiet dieser Gewässer.
Das Erweiterungsgebiet des Verbandes erstreckt sich über Flächen in den Gemeinden Bargfeld-Stegen, Nienwohld und Tangstedt im Kreis Stormarn sowie in den Gemeinden Henstedt-Ulzburg, Itzstedt, Kayhude, Kisdorf, Nahe, Oering, Sievershütten und Wakendorf II im Kreis Segeberg.

Mit den Erweiterungsflächen wird der  Gewässerpflegeverband mit ca. 14.500 ha doppelt so groß wie vorher. Er übernimmt damit die Aufgabe, an 180 km offenen Gewässern und 10 km Rohrleitungen den schadlosen Abfluss des Wassers zu gewährleisten, und ist auch verantwortlich für eine naturnahe Pflege und Entwicklung dieser Fließgewässer.